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Jugendordnung / Kinder- und Jugendschutz

Präambel:

Der Verein Kickers JuS 03 und die Vereinsjugend treten für einen manipulationsfreien Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob sie/er körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.

 

§1.Zweck und Charakter der Jugendordnung

Ziel der Jugendordnung

Grundlage für einheitliche, sichere und faire Jugendarbeit

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Klare Regeln für Trainer, Betreuer, Eltern und Spieler

Förderung sportlicher, sozialer und persönlicher Entwicklung 

Partizipation der Jugend durch freiwillige Angebote und Projekte

Rechtscharakter

Bestandteil der Vereinssatzung 

 

§2. Grundsätze der Jugendarbeit

Kinder- und Jugendfussball steht vor Leistungsgedanken

Fair Play, Respekt und Toleranz

Gewaltfreier Umgang (verbal & körperlich)

Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht

 

§3. Organisation der Jugendordnung

 

§3.1 Zusammensetzung der Jugend

Zur Jugend von Kickers JuS 03 gehören:

1.      Alle Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr

2.      Gewählte oder berufene Mitarbeitende der Jugend

 

§3.2 Organe der Jugendordnung

Organe der Vereinsjugend sind:

·        die Jugendversammlung

·        der Jugendvorstand.

 

§3.3 Jugendversammlung

1. Die Jugendversammlung ist zuständig für:

Entgegennahme der Berichte und des Jahresabschlusses des Jugendvorstandes Entlastung des Jugendvorstandes

Wahl des Jugendvorstandes

Ideenentwicklung für sportliche und außersportliche Aktivitäten und Veranstaltungen 

Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Verein

Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der Vereinsjugend

Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Erlass und Änderung der Jugendordnung

2. Die Jugendversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Sie findet mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt. Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 27 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendvorstandes.

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 12 - 26 Jahren. Sie haben je eine persönliche, nicht übertragbare, Stimme.

3. Der Jugendvorstand lädt mindestens vier Wochen vorher zu der Jugendversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail, Social Media, WhatsApp) an alle Mitglieder der Vereinsjugend.

4. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Vereinsjugend oder eines Beschlusses des Jugendvorstandes findet eine außerordentliche Jugendversammlung statt. § 3 Nr. 3 gilt entsprechend.

5. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

§3.4  Jugendvorstand

. Der Jugendvorstand besteht aus:

der Jugendvertreterin / dem Jugendvertreter (Jugendleiter/in)

der Stellvertretenden Jugendleiterin / dem Stellvertretenden Jugendleiter

der Sportlichen Leiterin Jugend / dem Sportlichen Leiter Jugend

bis zu vier weiteren Jugendvorstandsmitgliedern.

2. In den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Die Mitglieder des Jugendvorstandes sollen 14 Jahre alt, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muss unter 27 Jahre alt sein.

3. Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung auf ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt. Abweichend davon wird die Jugendvertreterin / der Jugendvertreter für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie / er ist Mitglied des Vereinsvorstandes und muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

4. Der Jugendvorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht nach dieser Jugendordnung oder der Vereinssatzung anderen Organen zugewiesen sind.

5. Der Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, § 3.3Nr. 5 Satz 3 gilt entsprechend. Im Übrigen regelt der Jugendvorstand seine Arbeitsweisenach eigenem Ermessen, dabei sind z. B. auch Beschlüsse auf elektronischem Weg möglich.

6. Der Jugendvorstand kann zur Organisation einzelner Aktivitäten und Veranstaltungen Arbeitsgruppen einrichten und deren Mitglieder berufen.

 

§3.5 Aufgaben der Jugendordnung

Aufgaben der Vereinsjugend sind:

Durchführung von Freizeit- und Wettkampfsportangeboten (inkl. der entsprechenden Trainingsangebote)

Organisation jugendgemäßer außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Freizeiten)

Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Vereins

Erarbeitung und Anwendung eines Konzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.

 

§4.Trainer und Betreuer

Voraussetzungen:

Fachliche Qualifikation

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Kinderschutz)

Aufgaben:

Planung und Durchführung von Training, Spielen und weiteren Aktivitäten im Interesse der Kinder

Aufsichtspflicht

Umsetzung der Jugendordnung

Pflichten: 

Einhaltung des Verhaltenskodex

 

§5.Rechte und Pflichten der Jugendspieler 

Rechte der Jugendspieler sind:

Respektvolle Behandlung

Altersgerechtes Training

Schutz vor Gewalt und Diskriminierung

Mitspracherecht im altersgerechten Rahmen

Pflichte der Jugendspieler sind:

Fairness gegenüber Mitspielern, Gegner, Schiedsrichter und Trainern

Sorgfältiger Umgang mit Trainingsmaterialien

Einhaltung der Regeln und Anweisungen der Trainer

 

§6. Elternarbeit

Rechte der Eltern

Information über Trainings- und Spielbetrieb

Ansprechpartner bei Problemen

Pflichten der Eltern

Wichtige Informationen (Krankheiten, Allergien etc.) an die Trainer weitergeben

Respekt gegenüber Trainern, Schiedsrichtern und Gegnern

Kein Coaching von außen 

Einhaltung der Platz- und Hausordnung

 

§7. Verhaltenskodex

Für Trainer 

Keine Einzelgespräche in abgeschlossenen Räumen

Keine körperliche oder verbale Gewalt

Keine Diskriminierung

Angemessene Sprache & Nähe-Distanz-Regelung

Nutzung von privaten Kommunikationsmitteln nur zweckgebunden 

Für Spieler

Kein Mobbing, Keine Beleidigungen

Fair Play

Akzeptanz von Entscheidungen

Für Eltern und Zuschauer

Positive Unterstützung 

Respekt gegenüber allen Beteiligten

 

§8. Kinderschutz 

§8.1 Prävention

Verhaltenskodex für alle Verantwortlichen (bzgl. §7)

Regelmäßige Schulungen

Benennung eines Kinderschutzbeauftragten

Erweitertes Führungszeugnis für Trainer/ Betreuer

 

§8.2 Vorgehen bei Verdachtsfällen

Schutz des Kindes steht an erster Stelle!

Ruhe bewahren – keine Alleingänge 

Dokumentation der Beobachtung (ggf. Mit Kinderschutzbeauftragten)

Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten – Weiteres Vorgehen wird besprochen

Einbindung externer Stellen (Falls nötig) 

 

§9. Aufsichtspflicht und Haftung

Aufsichtspflicht beginnt mit Trainingsbeginn 

Endet nach ordnungsgemäßer Übergabe an die Personensorgeberechtigten

Sonderregelungen bei Fahrgemeinschaften, Auswärtsfahrten und Veranstaltungen 

 

§10. Ordnungsmaßnahmen & Sanktionen

Mögliche Maßnahmen

Ermahnung

Zeitweiser Trainings- oder Spielausschluss

Gespräch mit den Eltern (immer erster Schritt)

Ausschluss aus der Mannschaft

Vereinsausschluss (Ultima Ratio)

Grundsatz: Pädagogisch- verhältnismäßig – transparent

 

§11. Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit

Einwilligung der Eltern, damit Fotos gemacht und veröffentlicht werden dürfen

 

§12. Inkrafttreten und Änderungen

Beschluss durch Vorstand-, Mitglieder- oder Jugendvollversammlung

Bekanntgabe an alle Mitglieder über vers. Wege

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

 

§13. Anhang

Notfallnummern

Allgemeine Hilfetelefone (Deutschland)

Nummer gegen Kummer (Kinder & Jugendliche): 116 111 (Mo-Sa 14-20 Uhr) – Kostenlos und anonym für alle Sorgen.

Elterntelefon: 0800 111 0 550 (Mo-Fr 9-17 Uhr, Di & Do bis 19 Uhr) – Für Eltern und Erziehende.

Kinder- und Jugendtelefon (bundesweit): 0800 1110333 – Eine weitere Nummer für Kinder und Jugendliche, 24/7 erreichbar, auch von verschiedenen Trägern. 

Medizinische Notfälle

Notruf (Rettungsdienst/Feuerwehr): 112 – Bei akuten, lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 – Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche medizinische Fälle. 

Hier können noch Einverständniserklärung für Fotos, Vorlagen für Meldeformulare für Vorfälle und eventuell die Unterschriften der Trainer und Betreuer des Verhaltenskodex hinzugefügt werden 

 

Die Jugendordnung tritt mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 13.12.2024 in Kraft.

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