Jugendordnung / Kinder- und Jugendschutz
Präambel:
Der Verein Kickers JuS 03 und die Vereinsjugend treten für einen manipulationsfreien Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob sie/er körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.
§1.Zweck und Charakter der Jugendordnung
Ziel der Jugendordnung
Grundlage für einheitliche, sichere und faire Jugendarbeit
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Klare Regeln für Trainer, Betreuer, Eltern und Spieler
Förderung sportlicher, sozialer und persönlicher Entwicklung
Partizipation der Jugend durch freiwillige Angebote und Projekte
Rechtscharakter
Bestandteil der Vereinssatzung
§2. Grundsätze der Jugendarbeit
Kinder- und Jugendfussball steht vor Leistungsgedanken
Fair Play, Respekt und Toleranz
Gewaltfreier Umgang (verbal & körperlich)
Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht
§3. Organisation der Jugendordnung
§3.1 Zusammensetzung der Jugend
Zur Jugend von Kickers JuS 03 gehören:
1. Alle Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr
2. Gewählte oder berufene Mitarbeitende der Jugend
§3.2 Organe der Jugendordnung
Organe der Vereinsjugend sind:
· die Jugendversammlung
· der Jugendvorstand.
§3.3 Jugendversammlung
1. Die Jugendversammlung ist zuständig für:
Entgegennahme der Berichte und des Jahresabschlusses des Jugendvorstandes Entlastung des Jugendvorstandes
Wahl des Jugendvorstandes
Ideenentwicklung für sportliche und außersportliche Aktivitäten und Veranstaltungen
Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Verein
Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der Vereinsjugend
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Erlass und Änderung der Jugendordnung
2. Die Jugendversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Sie findet mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt. Sie besteht aus allen Vereinsmitgliedern unter 27 Jahren sowie den Mitgliedern des Jugendvorstandes.
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder von 12 - 26 Jahren. Sie haben je eine persönliche, nicht übertragbare, Stimme.
3. Der Jugendvorstand lädt mindestens vier Wochen vorher zu der Jugendversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail, Social Media, WhatsApp) an alle Mitglieder der Vereinsjugend.
4. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Vereinsjugend oder eines Beschlusses des Jugendvorstandes findet eine außerordentliche Jugendversammlung statt. § 3 Nr. 3 gilt entsprechend.
5. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen erfolgen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine Änderung der Jugendordnung bedarf der Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§3.4 Jugendvorstand
. Der Jugendvorstand besteht aus:
der Jugendvertreterin / dem Jugendvertreter (Jugendleiter/in)
der Stellvertretenden Jugendleiterin / dem Stellvertretenden Jugendleiter
der Sportlichen Leiterin Jugend / dem Sportlichen Leiter Jugend
bis zu vier weiteren Jugendvorstandsmitgliedern.
2. In den Jugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Die Mitglieder des Jugendvorstandes sollen 14 Jahre alt, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muss unter 27 Jahre alt sein.
3. Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden von der Jugendversammlung auf ein Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstandes im Amt. Abweichend davon wird die Jugendvertreterin / der Jugendvertreter für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie / er ist Mitglied des Vereinsvorstandes und muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
4. Der Jugendvorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht nach dieser Jugendordnung oder der Vereinssatzung anderen Organen zugewiesen sind.
5. Der Jugendvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, § 3.3Nr. 5 Satz 3 gilt entsprechend. Im Übrigen regelt der Jugendvorstand seine Arbeitsweisenach eigenem Ermessen, dabei sind z. B. auch Beschlüsse auf elektronischem Weg möglich.
6. Der Jugendvorstand kann zur Organisation einzelner Aktivitäten und Veranstaltungen Arbeitsgruppen einrichten und deren Mitglieder berufen.
§3.5 Aufgaben der Jugendordnung
Aufgaben der Vereinsjugend sind:
Durchführung von Freizeit- und Wettkampfsportangeboten (inkl. der entsprechenden Trainingsangebote)
Organisation jugendgemäßer außersportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Freizeiten)
Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Vereins
Erarbeitung und Anwendung eines Konzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein.
§4.Trainer und Betreuer
Voraussetzungen:
Fachliche Qualifikation
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Kinderschutz)
Aufgaben:
Planung und Durchführung von Training, Spielen und weiteren Aktivitäten im Interesse der Kinder
Aufsichtspflicht
Umsetzung der Jugendordnung
Pflichten:
Einhaltung des Verhaltenskodex
§5.Rechte und Pflichten der Jugendspieler
Rechte der Jugendspieler sind:
Respektvolle Behandlung
Altersgerechtes Training
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Mitspracherecht im altersgerechten Rahmen
Pflichte der Jugendspieler sind:
Fairness gegenüber Mitspielern, Gegner, Schiedsrichter und Trainern
Sorgfältiger Umgang mit Trainingsmaterialien
Einhaltung der Regeln und Anweisungen der Trainer
§6. Elternarbeit
Rechte der Eltern
Information über Trainings- und Spielbetrieb
Ansprechpartner bei Problemen
Pflichten der Eltern
Wichtige Informationen (Krankheiten, Allergien etc.) an die Trainer weitergeben
Respekt gegenüber Trainern, Schiedsrichtern und Gegnern
Kein Coaching von außen
Einhaltung der Platz- und Hausordnung
§7. Verhaltenskodex
Für Trainer
Keine Einzelgespräche in abgeschlossenen Räumen
Keine körperliche oder verbale Gewalt
Keine Diskriminierung
Angemessene Sprache & Nähe-Distanz-Regelung
Nutzung von privaten Kommunikationsmitteln nur zweckgebunden
Für Spieler
Kein Mobbing, Keine Beleidigungen
Fair Play
Akzeptanz von Entscheidungen
Für Eltern und Zuschauer
Positive Unterstützung
Respekt gegenüber allen Beteiligten
§8. Kinderschutz
§8.1 Prävention
Verhaltenskodex für alle Verantwortlichen (bzgl. §7)
Regelmäßige Schulungen
Benennung eines Kinderschutzbeauftragten
Erweitertes Führungszeugnis für Trainer/ Betreuer
§8.2 Vorgehen bei Verdachtsfällen
Schutz des Kindes steht an erster Stelle!
Ruhe bewahren – keine Alleingänge
Dokumentation der Beobachtung (ggf. Mit Kinderschutzbeauftragten)
Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten – Weiteres Vorgehen wird besprochen
Einbindung externer Stellen (Falls nötig)
§9. Aufsichtspflicht und Haftung
Aufsichtspflicht beginnt mit Trainingsbeginn
Endet nach ordnungsgemäßer Übergabe an die Personensorgeberechtigten
Sonderregelungen bei Fahrgemeinschaften, Auswärtsfahrten und Veranstaltungen
§10. Ordnungsmaßnahmen & Sanktionen
Mögliche Maßnahmen
Ermahnung
Zeitweiser Trainings- oder Spielausschluss
Gespräch mit den Eltern (immer erster Schritt)
Ausschluss aus der Mannschaft
Vereinsausschluss (Ultima Ratio)
Grundsatz: Pädagogisch- verhältnismäßig – transparent
§11. Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit
Einwilligung der Eltern, damit Fotos gemacht und veröffentlicht werden dürfen
§12. Inkrafttreten und Änderungen
Beschluss durch Vorstand-, Mitglieder- oder Jugendvollversammlung
Bekanntgabe an alle Mitglieder über vers. Wege
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
§13. Anhang
Notfallnummern
Allgemeine Hilfetelefone (Deutschland)
Nummer gegen Kummer (Kinder & Jugendliche): 116 111 (Mo-Sa 14-20 Uhr) – Kostenlos und anonym für alle Sorgen.
Elterntelefon: 0800 111 0 550 (Mo-Fr 9-17 Uhr, Di & Do bis 19 Uhr) – Für Eltern und Erziehende.
Kinder- und Jugendtelefon (bundesweit): 0800 1110333 – Eine weitere Nummer für Kinder und Jugendliche, 24/7 erreichbar, auch von verschiedenen Trägern.
Medizinische Notfälle
Notruf (Rettungsdienst/Feuerwehr): 112 – Bei akuten, lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 – Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche medizinische Fälle.
Hier können noch Einverständniserklärung für Fotos, Vorlagen für Meldeformulare für Vorfälle und eventuell die Unterschriften der Trainer und Betreuer des Verhaltenskodex hinzugefügt werden
Die Jugendordnung tritt mit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 13.12.2024 in Kraft.















